Extreme Wetterlagen

Unterricht bei extremen Wetterlagen

Extreme Wetterlagen, wie Schnee- und Eisregen, Hochwasser und Sturm können zu Beeinträchtigungen im Schülertransport führen. Ob der Schulweg bei erschwerten außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen ihrem Kind zumutbar ist, entscheiden in diesem Fall ganz allein die Eltern. Sind die Eltern der Meinung, dass der Schulweg aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht zumutbar ist, können sie ihr Kind an diesem Tag zu Hause lassen. Es ist jedoch notwendig, die Schule über das Fernbleiben des Kindes zu informieren.

Für die Schule gilt jedoch der auch in der Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 24.11.1982 (Amtsbl. S. 640) erteilte Hinweis, dass Unterricht grundsätzlich stattfindet. Danach ist Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schüler erteilt werden kann, sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.

In Ausnahmesituationen kann die Schule die Entscheidung treffen, dass ein Unterrichtstag zum Schutz der Schülerinnen und Schüler wegen des Wetters verkürzt wird oder gar ganz ausfällt.

Bitte beachten Sie in diesem Fall die Hinweise auf der Homepage, die Bekanntmachungen im Radio und die Mitteilungen auf der Homepage der Verkehrsbetriebe.

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